Arbeitsrecht

Wenn Sie anwaltliche Unterstützung und Vertretung im arbeitsrechtlichen Bereich benötigen, werden Sie bei uns von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Manuel Leyrer betreut. Herr Leyrer kann hierbei sowohl auf langjährige Erfahrung als auch auf dauernd aktualisiertes arbeitsrechtliches Fachwissen zurückgreifen.

Manuel Leyrer

Auf einen Blick zusammengefasst bieten wir umfassende anwaltliche Vertretung und Beratung in folgenden arbeitsrechtlichen Tätigkeitsbereichen:

  • Kündigungen
  • Kündigungsschutzklage
  • Abfindung
  • Abmahnungen
  • Aufhebungsverträge
  • Arbeitszeugnisse
  • Befristungen
  • Elternzeit
  • Urlaubsrecht
  • Mutterschutzrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Abgrenzung Arbeitnehmer/freier Mitarbeiter
  • Betriebliche Altersversorgung/Betriebsrenten
  • Eingruppierungsfragen
  • Überstunden
  • Arbeitszeitverkürzung

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und wissen möchten, ob Sie sich mit Erfolg gegen diese Kündigung wehren können und wie Ihre Chancen stehen, eine Abfindung zu erstreiten. Wir vereinbaren mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen und vertreten Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht, wenn notwendig auch durch mehrere Instanzen. Sie können sicher sein, dass wir für Sie das bestmögliche Ergebnis realisieren.

Die wenigsten Arbeitnehmer wissen, dass eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung nicht mehr wehren und sei sie auch noch so rechtswidrig. Von daher müssen Sie sich unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung an uns wenden.

Wenn Sie eine unberechtigte Abmahnung erhalten haben, greifen wir diese gemeinsam mit Ihnen gerichtlich an. Das Aussprechen von Abmahnungen dient häufig der Vorbereitung von Kündigungen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich mit unserer Hilfe gegen solche Abmahnungen mit dem richtigen Mittel wehren.

Wenn der Arbeitgeber mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag schließen möchte, beantworten wir Ihnen die Frage, ob der Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages in Ihrem Interesse liegt oder nicht. Sollte der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für Sie in Betracht kommen, handeln wir für Sie das bestmögliche Ergebnis heraus.

Viele Arbeitnehmer sind gezwungen, befristete Arbeitsverträge zu schließen. Kaum bekannt ist aber, dass solche Befristungen häufig unwirksam sind, so dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erstritten werden kann. Mit dem Mittel der Entfristungsklage kann man dem Arbeitnehmer in vielen Fällen zu einem vollwertigen und unbefristeten Arbeitsverhältnis verhelfen.

Die potentiellen Streitpunkte im Arbeitsverhältnis sind nahezu unzählbar. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Problemen an uns. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam die entsprechenden Lösungswege und setzen diese erfolgreich um.